An Planschneidemaschinen ereignen sich immer wieder Unfälle mit schwersten Handverletzungen. Deshalb muss der Unternehmer dafür sorgen, dass die sicherheitstechnischen Einrichtungen -insbesondere die Steuerung- der Planschneidemaschinen durch eine befähigte Person nach den Unterlagen des Herstellers geprüft wird (BGR 500, Kap. 2.2).
Siehe hierzu BG-Infoblatt 437, sowie BG-Infoblatt 423 und BG-Infoblatt 432.
Wir führen die sicherheitstechnische Überprüfung an Planschneidemaschinen der Marken Wohlenberg, Schneider-Senator, Polar und Eurocutter durch.
Die Überprüfung ist regelmäßig alle 3 bzw. 5 Jahre erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann es erforderlich sein die Prüffrist auf 12 Monate zu verkürzen.
Des Weiteren führen wir auch die sicherheitstechnische Überprüfung an Stanztiegel durch.
Siehe hierzu BG-Infoblatt 418.
Andere Maschinen auf Anfrage.